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>> Imkereiverwaltung 5.0 <<

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AGB

        

NUTZUNGSVEREINBARUNG  Imkereiverwaltung 5.0    Version 5.1.219 ... und folgende

Diese Nutzungsvereinbarung regelt die Nutzung des PC-Software-Programms >> Imkereiverwaltung 5.0<<  des Urhebers

         Ralf Patjens
         RAPASOFT
         Entwicklung und Vertrieb von Software
         Stader-Str. 87 a.
         21745 Hemmoor

Nachfolgend als RAPASOFT benannt, sowie der dazugehörigen Begleitmaterialien durch Sie, den Benutzer des Programms als “Anwender”.

Durch die Installation und/oder Verwendung dieses Programms verpflichtet sich der Anwender zur Nutzung des Programms zu den Bedingungen dieser Nutzungsvereinbarung und erkennt diese ausdrücklich an.

Wird eine lizenzierte Vollversion des Programms verwendet, so wird aus dieser Nutzungsvereinbarung eine Lizenzvereinbarung, wobei dann RaPaSoft der Lizenzgeber und der Anwender der Lizenznehmer ist.

  1. Begriffsdefinitionen

1.1   Demoversion bedeutet die Installation und Verwendung von
        Imkereiverwaltung 5.0   zum Zwecke des Testens.  
        Die Demoversion darf auf beliebig vielen Rechnern installiert und in
        unveränderter Form unentgeltlich weitergeben werden.

1.2   Vollversion bedeutet die Verwendung von Imkereiverwaltung 5.0 mit Lizenzinformationen.
        Die Lizenzinformationen sind personalisiert und beinhalten u.a. den Namen des Lizenznehmers.
        Die Lizenz darf auf beliebig vielen Rechnern des Lizenznehmers installiert und genutzt werden.

       Eine Weitergabe dieser Lizenz an Dritte ist in jeder Form untersagt.

2.    Annahme der Vereinbarung

2.1   Die Berechtigung zur Nutzung von Imkereiverwaltung 5.0
        und der Begleitmaterialien wird ausschließlich auf Grundlage dieser
        Vereinbarung  erteilt.

        Dies gilt sowohl für die Demoversion wie auch für die Vollversion.

        Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise
        nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software nicht auf Ihrem Rechner
        installieren.

2.2    Durch die Installation von Imkereiverwaltung 5.0 akzeptieren Sie diese
       Vereinbarung, dabei ist es unerheblich ob eine lizenzierte Vollversion oder eine Demoversion installiert wird.

3.       Urheberrecht

3.1     Die Software Imkereiverwaltung 5.0 ist nach den Bestimmungen über den Schutz
          von Computerprogrammen  urheberrechtlich geschützt.

          Das Urheberrecht umfasst neben dem Programmcode auch sämtliche
          grafischen Darstellungen und Logos.
          Sämtliche Rechte bestehen ausschließlich zugunsten von RAPASOFT - Ralf Patjens.

3.2    Urhebervermerke, Lizenznummern oder Logos und Hinweise auf RAPASOFT als Rechteinhaber
         dürfen durch den Anwender oder andere weder entfernt noch verändert werden.

4.      Lizenzierung der Vollversion

4.1    Bei der Lizenzierung des Programmes wird ein ausgiebiger Test mit der kostenlosen
       Demoversion vorausgesetzt
. Dieses muss vom Nutzer vor der Bestellung
         ausdrücklich bestätigt werden. Sollte eine Lizenz erworben werden ohne das
         Programm vorher ausgiebig getestet zu haben so bestehen keine Ansprüche in
         irgendeiner Form gegen RAPASOFT wenn das Programm auf dem Rechner des
         Lizenznehmers nicht funktioniert oder seinen Ansprüchen nicht gerecht wird.

         Da die Demoversion keine funktionellen Einschränkungen hat, kann sie mit einem
         Aktivierungskey zu einer Vollversion freigeschaltet werden, die bisher eingegeben
         Daten und die Datenbank bleiben erhalten.

4.2    Die Lizenzierung erfolgt direkt über die Software Imkereiverwaltung 5.0.

         Über die Funktion Bestellung wird mit dem Hersteller Kontakt aufgenommen, eine
         entsprechende E-Mail wird direkt aus dem Programm an RAPASOFT gesandt, eine
         Kopie der Bestellung erhält der Anwender\Besteller auf seine angegebene E-Mail Adresse.

4.3    Der Anwender\Besteller erhält nach Gutschrift der aktuellen Lizenzgebühr i.d.R. per
         E-Mail Lizenzdaten mit den persönlichen Lizenzinformationen die, wie auch in
         der Programm-Hilfe beschrieben, in das Programm unter Registrieren einzugeben ist.

         Der übersandte Aktivierungskey schaltet das Programm in der jeweils bestellten
         Version ohne Beschränkung frei, der Key wird in Form einer Datei übersandt die
         das Programm direkt einlesen kann.

         Die Aktvierungsdaten werden per E-Mail an RAPASOFT übermittelt.

         Damit wird aus der unlizenzierten Demoversion eine lizenzierte Vollversion.

         Die Imkereiverwaltung 5.0 kann in verschiedenen Versionen zur jeweiligen
         Vollversion mit unterschiedlichem Programmumfang aktiviert werden.

         Es gibt 2 Module, ein Basismodul, und eine Vollversion mit Auftrags und
         Zuchtmodul mit jeweils unterschiedlichem Programmumfang.

4.4    Eine Lieferung des Programms oder der Lizenzdatei auf CD erfolgt nur auf Wunsch
         und gegen einen entsprechenden Aufpreis von 10 Euro.

5.      Nutzungsrechte

5.1     Dem Lizenznehmer wird ein einfaches, grundsätzlich zeitlich unbeschränktes, nicht
          ausschließliches Nutzungsrecht an Imkereiverwaltung 5.0 eingeräumt.

5.2     Der Lizenznehmer darf Imkereiverwaltung 5.0 beliebig oft vervielfältigen und auf
         eigenen Rechnern installieren.
         Die Überlassung der Lizenzdaten an Dritte ist nicht gestattet.

5.3     Der Lizenznehmer verpflichtet sich bei der Weitergabe der Hardware die Software
         Imkereiverwaltung 5.0 von der Festplatte der bisher verwendeten Hardware zu löschen.

6.      Weitergabe des Programms

6.1    Die Demoversion darf in unveränderter Form weitergegeben werden.
         Dabei darf die Weitergabe nur in Form der Installationsdatei Setup_Imkereiverwaltung 5.0 erfolgen

         Für die Weitergabe der Demoversion dürfen weder Gebühren, Entgelte oder
         sonstige Gegenleistungen verlangt werden.

6.2    Die Vollversion, bzw. die Lizenz darf weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weitergegeben werden.

         Dies schließt u.a. auch Verleih, Vermietung, Verpachtung oder Leasing aus.

6.3     Die Lizenz kann nicht auf einen Dritten übertragen werden.

6.4     Erfolgte die Lieferung der Lizenzdaten auf CD/DVD so darf diese nicht an Dritte
          weitergegeben werden.

7.       Dekompilierung, Bearbeitung

7.1     Rückübersetzungen des überlassenen Programms in andere Codeformen
         (Dekompilierung) und sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen
          Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) sind nicht gestattet.
          Eine unerlaubte Freischaltung wird unverzüglich zur Anzeige gebracht.

7.2     Die Übersetzung, Bearbeitung und/oder sonstige Veränderung der Software oder
         Teilen davon und/oder die Vervielfältigung der dadurch erzielten Ergebnisse sind nicht gestattet.

8.       Überprüfung der Lizenzdaten

8.1     RAPASOFT Imkereiverwaltung 5.0 prüft beim Start des Programmes die Gültigkeit
          des Lizenzkeys. Dies geschieht über einen Abgleich der im Programm hinterlegten
          personalisierten Daten mit den Daten bei RAPASOFT.
          Hierzu ist ein Zugriff aufs Internet notwendig. Die Nutzung des Internets wird
          hierbei als selbstverständlich angesehen und vorrausgesetzt.

          Dies soll einer unberechtigten Weitergabe vorbeugen.

9.       Gewährleistung

  1.    Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, PC - Programme so zu entwickeln, dass sie für alle
       Anendungsbedingungen fehlerfrei sind. 

         RAPASOFT leistet Gewähr dafür, dass das Programm im Sinne der von ihr herausgegebenen und
         zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Anwender gültigen Programmbeschreibung brauchbar ist und die dort zugesicherten Eigenschaften
         aufweist; eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt hierbei außer Betracht.

9.2    Die Gewährleistungsfrist bei einer Vollversion beginnt mit Freischaltung der Lizenzdaten und dauert ein Jahr.

        In dieser Zeit hat der Lizenznehmer einen Anspruch auf Beseitigung von
        gemeldeten Fehlern innerhalb eines gemessenes Zeitraums.
        Eine korrigierte Version wird allen Anwendern und Lizenznehmern auf unserer
        Website http://www.imkereiverwaltung5.de zum Download in Form des Setups
        bereitgestellt. Die Software selbst prüft über das Internet ob eine aktualisierte
        Version bereitgestellt wurde und kann über diese Funktion automatisch
        upgedatet werden.
        Nutzerseite Einstellungen des Rechners können diese automatische Einrichtung ggf.
        unterbinden.         

       Eine Lieferung per CD/DVD erfolgt hier nicht auch nicht wenn eine CD extra
       bestellt wurde.

9.3  Da nach 4.1 vor der Lizenzierung ein gründlicher Test auf die Verwendbarkeit des
       Programms erfolgen sollte, können vom Lizenznehmer in der Regel keine Ansprüche
       wegen Sachmängel oder der Nichtverwendbarkeit zu einem bestimmten Zweck gestellt werden.

9.4  Ansprüche gegen den Lizenzgeber wegen Sachmängel verjähren innerhalb eines
       Jahres nach Auslieferung der Lizenzdatei.

9.5  Gewährleistungsansprüche bestehen nur, wenn der gemeldete Mangel
       reproduzierbar ist oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden  kann.

9.6  Soweit der Lizenznehmer Kaufmann im Sinne der Handelsgesetzbuches ist, müssen
       darüber hinaus versteckte Mängel innerhalb von zwei Wochen nach ihrer
       Feststellung schriftlich gerügt werden.
       Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Lieferung als genehmigt.

9.7   Der Anwender einer Demoversion hat keinen Anspruch auf eine Fehler- oder
       Mängelbeseitigung bei der Demoversion.

9.8   Imkereiverwaltung 5.0 wurde nur auf den ® Microsoft Betriebssystemen Windows
       7 ®, Windows 8 ® und ®, Windows 10 ® und Windows 11 ® getestet.

       Es wird das Microsoft Net. Framework 4.7.2 benötigt, dieses läuft nicht auf
       Systemen die älter sind wie XP.  incl. XP
       Wird Imkereiverwaltung 5.0 mit einer Betriebssystemversion verwendet, die zum
       Zeitpunkt der Lizenzierung nicht im freien Handel erhältlich war, und die Fehler oder
       Mängel sind auf diese Betriebssystemversion zurückzuführen, so besteht auch bei
       einer lizenzierten Vollversion seitens RAPASOFT keine Pflicht diese zu beheben.

9.9   Eine weitergehende Gewährleistungspflicht besteht nicht.

        Insbesondere besteht keine Gewährleistung dafür, dass das Programm den
        individuellen Anforderungen des Lizenznehmers genügt.
        Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und
        Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse.

10.   Haftung

10.1  RAPASOFT haftet unabhängig vom Rechtsgrund nicht für Schäden, die durch
        von ihr zu vertretende schuldhafte Verletzung einer wesentlichen
        Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht werden.

        Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen
        RAPASOFT bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten
        Umstände rechnen musste.

        Eine Haftung für entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, mittelbare
        Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
        Ausdrücklich werden keine Kosten übernommen für durch den Anwender
        hinzugezogene Berater oder andere kostenpflichtige Personen
        falls der Anwender mit der Installation des Programmes ein Problem hat.

10.2  Imkereiverwaltung 5.0 verfügt über eine Sicherungsfunktion für die verwendete
        Access-Datenbank     >BeeSoftDB5<.  
        Diese liegt im Dokumente-Ordner des Rechners.
        Die regelmäßige Sicherung dieser Datenbank obliegt dem Anwender.
        Wenn der Anwender die Option MYSQL-Datenbank verwendet liegt die
      Sicherung alleine beim Anwender.

        Die meisten Provider und Anbieter einer solchen Datenbank sichern solche Datenbanken ohnehin täglich.

        Es wird empfohlen die Sicherung in regelmäßigen zeitlichen Abständen vorzunehmen.
         
        Das Programm bietet eine automatische Sicherungsfunktion, die
        a. beim Beenden, b, einmal in der Kalenderwoche, c. einmal im Monat
        durchgeführt werden kann.
        Die Einstellung dieser Option muss in den Betriebsdaten erfolgen
        und ist bei Auslieferung auf – beim Beenden- eingestellt
        Unabhängig davon kann die Access-Datenbank jederzeit durch einfaches Kopieren
        durch den Anwender gesichert werden.
        Dieses kann einfach durch manuelles kopieren der Datei per STRG + C
        vorgenommen werden und per STRG + V wieder eingefügt werden. 
        Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet RAPASOFT daher
        ausdrücklich nicht.

10.3  In keinem Fall überschreitet die Haftung von RAPASOFT dem Anwender
        gegenüber, ob durch Vertrag oder eine unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder auf sonstige Weise,
        den Betrag, den der Lizenznehmer im Rahmen dieses Vertrags für die Lizenz bezahlt haben.

        Die Haftung beschränkt sich daher in jedem Fall maximal in Höhe des
        Lizenzbetrages.

 

11.   Sonstiges

11.1 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2 Für den Fall, dass Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise
       unwirksam sind oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung
       im übrigen nicht.

       Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Willen der
       Parteien am nächsten kommen.

11.3 Für den kaufmännischen Geschäftsverkehr wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle mit
       dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Ansprüche 21745 Hemmoor vereinbart.

11.4 Die Lizenz der Imkereiverwaltung 5.0 ist personalisiert.
       Zum Zwecke der Lizensierung und der Übermittlung der Daten wird die
       Adresse und die E-Mail des Anwenders benötigt.

       Diese Daten werden vertraulich behandelt und unter keinen Umständen weiter
       gegeben oder verwendet.

11.5 Wenn Sie mit den vorgenannten Bedingungen nicht einverstanden sind,
        installieren die Software Imkereiverwaltung 5.0 nicht auf Ihrem Rechner.